CompanyGraph
Im Explorer öffnen

Handelsregister-Historie

  1. Mutation

    Änderung Organe

    Publikationstext anzeigen

    Bertha Ingold - Stiftung, in Solothurn, CHE-110.399.075, Stiftung (SHAB Nr. 250 vom 23.12.2022, Publ. 1005637384). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Legatax Jenni AG, in Solothurn (CH-260.3.000.597-7), Revisionsstelle. Eingetragene Personen neu oder mutierend: GSW Revisions AG (CHE-174.262.125), in Solothurn, Revisionsstelle.

  2. Mutation

    Änderung Organe

    Publikationstext anzeigen

    Bertha Ingold - Stiftung, in Solothurn, CHE-110.399.075, Stiftung (SHAB Nr. 185 vom 23.09.2022, Publ. 1005567947). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Melly, Raymond, von Ayer, Vissoie, in Solothurn, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Bühler, Renate Maria, von Madiswil, in Lohn-Ammannsegg, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Fluri, Kurt, von Solothurn, in Solothurn, Präsident des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Bader-Häner, Linda, von Zullwil, in Bellach, Mitglied des Stiftungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

  3. Mutation
    Publikationstext anzeigen

    Bertha Ingold - Stiftung, in Solothurn, CHE-110.399.075, Stiftung (SHAB Nr. 169 vom 01.09.2021, Publ. 1005281920). Urkundenänderung: 26.08.2022. [Die publikationspflichtigen Tatsachen haben keine Änderung erfahren.]

  4. Mutation
    Publikationstext anzeigen

    Bertha Ingold - Stiftung, in Solothurn, CHE-110.399.075, Stiftung (SHAB Nr. 242 vom 13.12.2017, Publ. 3927733). Aufsichtsbehörde neu: Stiftungsaufsicht Solothurn, in Solothurn.

  5. Mutation

    Zweckänderung

    Publikationstext anzeigen

    Bertha Ingold - Stiftung, in Solothurn, CHE-110.399.075, Stiftung (SHAB Nr. 140 vom 23.07.2013, Publ. 992255). Urkundenänderung: 09.11.2017. Zweck neu: Die Erträge aus dem Barvermögen und aus den Wertschriften sollen den Bewohnerinnen und Bewohnern des Alterszentrums Wengistein zu Gute kommen. Reichen diese Erträgnisse für die jährlichen Zuwendungen zur Zweckerfüllung nicht aus, kann auch das Barvermögen selbst angezehrt werden. Dabei ist zu beachten, dass den Bewohnerinnen und Bewohnern kein Bargeld ausgerichtet werden darf. Der Stiftungsrat hat mit dem zur Verfügung stehenden Betrag kulturelle Anlässe im Alterszentrum zu organisieren. Die Beträge dürfen auch zum Besuch solcher Veranstaltungen ausserhalb des Alterszentrums verwendet werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, mit den Bewohnerinnen und Bewohnern des Alterszentrums Wengistein gemeinsame Ausflüge zu organisieren. Bei finanziellen Notlagen ist der Stiftungsrat berechtigt, einzelnen Bewohnerinnen und Bewohnern Unterstützung zu gewähren. Die Unterstützung kann aber auch in der Anschaffung von Gegenständen des täglichen Gebrauchs geleistet werden. Organisation neu: [Gestrichene Angaben über die Organisation aufgrund geänderter Eintragungsvorschriften gemäss Art. 95 HRegV.]