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Handelsregister-Historie

  1. Mutation

    Statusänderung, Widerruf der Auflösung

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    Erwin Buschor AG, Altstätten, in Altstätten, CHE-100.144.929, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 63 vom 02.04.2024, Publ. 1005998289). In Gutheissung der Beschwerde hat das Kantonsgericht des Kantons St. Gallen mit Entscheid vom 03.04.2024 den Entscheid des Konkursrichters des Kreisgerichts Rheintal vom 11.03.2024, mit dem über die Rechtseinheit der Konkurs eröffnet wurde, aufgehoben. [gestrichen: Mit Entscheid vom 22.03.2024 hat das Kantonsgericht des Kantons St. Gallen der Beschwerde gegen den Entscheid des Konkursrichters des Kreisgerichts Rheintal vom 11.03.2024 betreffend Konkurseröffnung aufschiebende Wirkung zuerkannt. Demnach wird die Eintragung betreffend Auflösung der Rechtseinheit infolge Konkurs im Handelsregister gestrichen.]

  2. Mutation

    Statusänderung, Widerruf der Auflösung

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    Erwin Buschor AG, Altstätten in Liquidation, in Altstätten, CHE-100.144.929, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 54 vom 18.03.2024, Publ. 1005988006). Firma neu: Erwin Buschor AG, Altstätten. Vinkulierung neu: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Mit Entscheid vom 22.03.2024 hat das Kantonsgericht des Kantons St. Gallen der Beschwerde gegen den Entscheid des Konkursrichters des Kreisgerichts Rheintal vom 11.03.2024 betreffend Konkurseröffnung aufschiebende Wirkung zuerkannt. Demnach wird die Eintragung betreffend Auflösung der Rechtseinheit infolge Konkurs im Handelsregister gestrichen. [bisher: Auflösung der Rechtseinheit durch Konkurs gemäss Konkurserkenntnis des Konkursrichters des Kreisgerichts Rheintal vom 11.03.2024 mit Wirkung ab dem 11.03.2024, 10.00 Uhr.]

  3. Mutation

    Statusänderung, Auflösung, Auflösung (Liquidation), Umfirmierung

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    Erwin Buschor AG, Altstätten, in Altstätten, CHE-100.144.929, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 210 vom 30.10.2013, S.0, Publ. 1153519). Firma neu: Erwin Buschor AG, Altstätten in Liquidation. Vinkulierung neu: [Die Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist im Sinne von Art. 685a Abs. 3 OR aufgehoben.]. Auflösung der Rechtseinheit durch Konkurs gemäss Konkurserkenntnis des Konkursrichters des Kreisgerichts Rheintal vom 11.03.2024 mit Wirkung ab dem 11.03.2024, 10.00 Uhr.