Handelsregister-Historie
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Mutation
Adressänderung
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Matterhorn AG, Pharmazeutica, in Baar, CHE-101.271.105, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 101 vom 28.05.2021, Publ. 1005195908). Die Rechtseinheit wird infolge Verlegung des Sitzes nach Wollerau im Handelsregister des Kantons Schwyz eingetragen und im Handelsregisteramt des Kantons Zug von Amtes wegen gelöscht.
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Mutation
Zweckänderung, Adressänderung
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Matterhorn AG, Pharmazeutica, bisher in Baar, CHE-101.271.105, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 101 vom 28.05.2021, Publ. 1005195908). Statutenänderung: 28.09.2021. Sitz neu: Wollerau. Domizil neu: Säumerstrasse 20b, 8832 Wollerau. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt die Herstellung und Vertrieb von sowie den Handel mit pharmazeutischen Produkten und Genussmitteln aller Art in der Schweiz und im Ausland. Sie kann sich bei andern Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten sowie Vertretungen aller Art übernehmen. Sie kann ferner alle Geschäfte eingehen, die geeignet sind, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu fördern. Mitteilungen neu: Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt. [gestrichen: Die Inhaberaktien sind am 01.05.2021 von Gesetzes wegen in Namenaktien umgewandelt worden. Die Statuten der Gesellschaft sind noch nicht an die Umwandlung angepasst worden; die Anpassung muss anlässlich der nächsten Statutenänderung erfolgen.]. [Die publikationspflichtigen Tatsachen haben keine Änderung erfahren.]
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Mutation
Kapitaländerung, Kapitaländerung (Stückelung)
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Matterhorn AG, Pharmazeutica, in Baar, CHE-101.271.105, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 99 vom 27.05.2013, S.0, Publ. 7201002). Aktien neu: 50 Namenaktien zu CHF 1'000.00 [bisher: 50 Inhaberaktien zu CHF 1'000.00]. Die Inhaberaktien sind am 01.05.2021 von Gesetzes wegen in Namenaktien umgewandelt worden. Die Statuten der Gesellschaft sind noch nicht an die Umwandlung angepasst worden; die Anpassung muss anlässlich der nächsten Statutenänderung erfolgen.