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Handelsregister-Historie

  1. Mutation

    Änderung Organe

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    Primair AG, in Herzogenbuchsee, CHE-107.235.349, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 221 vom 14.11.2018, Publ. 1004497278). [Streichung der Bemerkung, da nicht zum Eintragungstext gehörend] [gestrichen: Der von einer bisherigen Registerkarte übertragene Auszug enthält keine vor dem Uebertrag allfällig gestrichenen Tatsachen, und auch keine allfälligen früheren Statutendaten oder Tagebuch- und SHAB-Zitate. Diese können auf der im Feld "Uebertrag von" bezeichneten Handelsregisterkarte eingesehen werden.]. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Walther-Steiner, Marie Luise, von Kirchlindach und Wohlen bei Bern, in Niederönz, Vizepräsidentin, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Walther, Simon, von Wohlen bei Bern und Kirchlindach, in Niederönz, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: von Wohlen bei Bern und Kirchlindach, Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift].

  2. Mutation

    Änderung Organe

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    Primair AG, in Herzogenbuchsee, CHE-107.235.349, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 126 vom 03.07.2018, Publ. 4331187). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Walther, Simon, von Kirchlindach und Wohlen bei Bern, in Niederönz, Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: in Wolfwil, Präsident, mit Einzelunterschrift].

  3. Mutation

    Fusion

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    Primair AG, in Herzogenbuchsee, CHE-107.235.349, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 93 vom 18.05.2015, Publ. 2155179). Fusion: Übernahme der Aktiven und Passiven der Wohnbaugenossenschaft Vordere Gasse, Wolfwil, in Wolfwil (CHE-104.348.282), gemäss Fusionsvertrag vom 19.06.2018 und Bilanz per 31.12.2017. Aktiven von CHF 620'369.40 und Passiven (Fremdkapital) von CHF 37'210.00 gehen auf die übernehmende Gesellschaft über. Da die übernehmende Gesellschaft 98% der Anteilscheine der übertragenden Genossenschaft hält, findet in diesem Umfang weder eine Kapitalerhöhung noch eine Aktienzuteilung statt. Die Minderheitsgenossenschafter der übertragenden Genossenschaft erhalten eine Abfindung in bar von CHF 1'000.00 pro Anteilschein.