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Handelsregister-Historie

  1. Mutation

    Zweckänderung, Kapitaländerung, Kapitaländerung (Stückelung)

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    Railway-Side Immobilien AG, in Ausserberg, CHE-250.096.977, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 121 vom 26.06.2019, Publ. 1004660487). Statutenänderung: 27.04.2021. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt den Kauf und Verkauf sowie die Verwaltung von betriebsnotwendigen und betriebsnichtnotwendigen Immobilien im Bahnbereich sowie von Arbeitsfahrzeugen und Gerätschaften und den Betrieb von Hotels und Restaurants. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen und alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Aktien neu: 100 Namenaktien zu CHF 1'000.00 [bisher: 100 Inhaberaktien zu CHF 1'000.00]. Vinkulierung neu: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. [Die übrigen Änderungen betreffen die publikationspflichtigen Tatsachen nicht.]

  2. Mutation

    Fusion

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    Railway-Side Immobilien AG, in Ausserberg, CHE-250.096.977, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 225 vom 20.11.2014, S.0, Publ. 1833119). Fusion: Übernahme der Aktiven und Passiven der Railway Tech AG, in Ausserberg (CHE-106.094.595), gemäss Fusionsvertrag vom 19.06.2019 und Bilanz per 31.12.2018. Aktiven von CHF 487'016.88 und Passiven (Fremdkapital) von CHF 66'124.60 gehen auf die übernehmende Gesellschaft über. Da dieselbe Aktionärin sämtliche Aktien der an der Fusion beteiligten Gesellschaften hält, findet weder eine Kapitalerhöhung noch eine Aktienzuteilung statt. Fusion: Übernahme der Aktiven und Passiven der RailEngineering AG, in Ausserberg (CHE-115.527.133) gemäss Fusionsvertrag vom 19.06.2019 und Bilanz per 31.12.2018. Aktiven von CHF 369'645.81 und Passiven (Fremdkapital) von CHF 60'662.00 gehen auf die übernehmende Gesellschaft über. Da dieselbe Aktionärin sämtliche Aktien der an der Fusion beteiligten Gesellschaften hält, findet weder eine Kapitalerhöhung noch eine Aktienzuteilung statt.