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Handelsregister-Historie

  1. Mutation

    Mutation Unterhaltsgenossenschaft Steintobel-/Chüntwiler-/Waldbach, Risch

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    Unterhaltsgenossenschaft Steintobel-/Chüntwiler-/Waldbach, in Risch, CHE-113.273.536, Genossenschaft (SHAB Nr. 235 vom 02.12.2021, Publ. 1005347532). Domizil neu: c/o Stephan Stalder, Weihermatt 41, 6343 Rotkreuz. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Leisibach, Eduard, von Inwil, in Rotkreuz, Präsident der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Leisibach, Nadia, von Inwil, in Risch, Aktuarin der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Kretz, Adrian, von Risch, in Wallisellen, Kassier der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Stalder, Stephan, von Zürich, in Risch, Präsident der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Knüsel, Gabriela, von Risch, in Risch, Aktuarin der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Fuchs, Michael, von Risch, in Risch, Kassier der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

  2. Mutation

    Umfirmierung, Zweckänderung

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    Unterhaltsgenossenschaft Steintobel-/Küntwiler-/Bodenbach, in Risch, CHE-113.273.536, Genossenschaft (SHAB Nr. 1 vom 03.01.2014, S.0, Publ. 1265181). Statutenänderung: 05.11.2021. Firma neu: Unterhaltsgenossenschaft Steintobel-/Chüntwiler-/Waldbach. Zweck neu: Der Zweck der Unterhaltsgenossenschaft Steintobel-/Chüntwiler-/Waldbach besteht in der Organisation, Durchführung und Finanzierung des ordentlichen betrieblichen Unterhalts an privaten Gewässern am Steintobel-/Chüntwiler- und Waldbach. Die Aufgaben beschränken sich grundsätzlich auf das Abflussprofil zuzüglich eines Freibords von einem Meter (Böschungsoberkante †” Böschungsoberkante des Bachs). Oberhalb davon liegende Böschungen sowie die weiteren Flächen des Gewässerraums gehören nicht dazu. Sie sind vom Grundeigentümer sachgerecht zu unterhalten. Die Details des ordentlichen, betrieblichen Gewässerunterhalts sind abschliessend in den §§ 28 und 29 GewG geregelt. Pflichten neu: Beitrags- oder Leistungspflichten: Gemäss Statuten. Mitteilungen neu: Mitteilungen an die Mitglieder erfolgen schriftlich. [Ferner Änderung nicht publikationspflichtiger Tatsachen] [gestrichen: Organisation: Generalversammlung, Verwaltung von mindestens 3 Personen, Revisionsstelle].