Handelsregister-Historie
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Mutation
Mutation Weggenossenschaft Kalberhöni-Niggi, Saanen
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Weggenossenschaft Kalberhöni-Niggi, in Saanen, CHE-104.042.943, Genossenschaft (SHAB Nr. 229 vom 24.11.2022, Publ. 1005611730). Gemäss Erklärung vom 28.08.2023 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. [Streichung der Bemerkung der Einladungsfrist, da nicht eintragungspflichtig.] [gestrichen: Die Generalversammlung ist mindestens acht Tage vor dem Versammlungstermin schriftlich einzuberufen.]. [Streichung der Bemerkung betreffend Zusammensetzung der Verwaltung, da nicht eintragungspflichtig.] [gestrichen: Die Verwaltung setzt sich zusammen aus Präsident und Sekretär/Kassier. Es können ferner zwei Beisitzer gewählt werden. Präsident und Sekretär/Kassier zeichnen kollektiv zu zweien.]. [Streichung der Bemerkung betreffend Stimmrecht, da nicht eintragungspflichtig.] [gestrichen: Jeder Genossenschafter hat an der Generalversammlung eine Stimme. Ein Genossenschafter kann sich durch ein anderes Mitglied oder durch einen handlungsfähigen Familien-Angehörigen vertreten lassen, doch kann ein Bevollmächtigter nicht mehr als einen Genossenschafter vertreten. Juristische Personen können such durch einen Angestellten vertreten lassen.]
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Mutation
Änderung Organe
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Weggenossenschaft Kalberhöni-Niggi, in Saanen, CHE-104.042.943, Genossenschaft (SHAB Nr. 229 vom 24.11.2022, Publ. 1005611730). Gemäss Erklärung vom 28.08.2023 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. [Streichung der Bemerkung der Einladungsfrist, da nicht eintragungspflichtig.] [gestrichen: Die Generalversammlung ist mindestens acht Tage vor dem Versammlungstermin schriftlich einzuberufen.]. [Streichung der Bemerkung betreffend Zusammensetzung der Verwaltung, da nicht eintragungspflichtig.] [gestrichen: Die Verwaltung setzt sich zusammen aus Präsident und Sekretär/Kassier. Es können ferner zwei Beisitzer gewählt werden. Präsident und Sekretär/Kassier zeichnen kollektiv zu zweien.]. [Streichung der Bemerkung betreffend Stimmrecht, da nicht eintragungspflichtig.] [gestrichen: Jeder Genossenschafter hat an der Generalversammlung eine Stimme. Ein Genossenschafter kann sich durch ein anderes Mitglied oder durch einen handlungsfähigen Familien-Angehörigen vertreten lassen, doch kann ein Bevollmächtigter nicht mehr als einen Genossenschafter vertreten. Juristische Personen können such durch einen Angestellten vertreten lassen.]
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Mutation
Änderung Organe
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Weggenossenschaft Kalberhöni-Niggi, in Saanen, CHE-104.042.943, Genossenschaft (SHAB Nr. 103 vom 29.05.2020, Publ. 1004899389). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: T & R Oberland AG (CHE-104.971.239), in Lenk im Simmental (Lenk), Revisionsstelle.
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Mutation
Adressänderung, Änderung Organe
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Weggenossenschaft Kalberhöni-Niggi, in Saanen, CHE-104.042.943, Genossenschaft (SHAB Nr. 135 vom 15.06.1982, S.1922). Domizil neu: c/o Markus Romang, Niggiweg 2, 3792 Saanen. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Romang, Manfred, von Gsteig, in Saanen, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Gehret, Erich, von Lauenen, in Saanen, Kassier, Sekretär, mit Kollektivunterschrift zu zweien, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Romang, Klaus, von Gsteig, in Saanen, Präsident der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Romang, Markus, von Gsteig, in Saanen, Mitglied und Sekretär der Verwaltung, Kassier, mit Kollektivunterschrift zu zweien; T & R Oberland AG (CHE-104.971.239), in Lenk im Simmental (Lenk), Revisionsstelle.